Rechtsprechung
   BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91   

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BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91 (https://dejure.org/1992,896)
BAG, Entscheidung vom 28.07.1992 - 9 AZR 340/91 (https://dejure.org/1992,896)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 (https://dejure.org/1992,896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung des Erholungsurlaubs nach Ablauf des Erziehungsurlaubs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1 und 3; BErzGG § 17; BUrlG § ... 7 Abs. 3; Urlaubsabkommen für Arbeiter und Angestellte in der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 22.12.1987 (UA 88) § 4; Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Arbeiter und Angestellte in der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 11.5.1988 § 2; Manteltarifvertrag für Arbeiter und Angestellte der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 23.11.1987 (MTV 1988) § 18
    Kürzung des Erholungsurlaubs nach Ablauf des Erziehungsurlaubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 50
  • NZA 1994, 27
  • FamRZ 1993, 540 (Ls.)
  • BB 1992, 1562
  • BB 1993, 221
  • BB 1993, 76
  • DB 1992, 1684
  • DB 1993, 642
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 365/90

    Urlaubsabgeltung nach Mutterschutz und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91
    Sie geht daher als gesetzliche Sonderregelung der Verfallvorschrift des § 7 Abs. 3 BUrlG und den entsprechenden tariflichen Bestimmungen vor (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1991, BAGE 68, 304 = DB 1992, 584; BAG Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Meisel/Sowka, Mutterschutz, Mutterschaftshilfe und Erziehungsgeld, 3. Aufl., § 17 BErzGG Rz 25; Gröninger/Thomas, MuSchG, Stand Mai 1992, § 17 BErzGG Rz 13; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, MuSchG, 6. Aufl., § 17 BErzGG Rz 19).

    Es ist von der Beklagten nicht vorgetragen worden, daß die Klägerin aus einem anderen Grunde als dem des Erziehungsurlaubs gehindert war, Urlaub zu nehmen (vgl. hierzu bereits Senatsurteil vom 1. Oktober 1991 - 9 AZR 365/90 - aaO).

  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91
    Sie geht daher als gesetzliche Sonderregelung der Verfallvorschrift des § 7 Abs. 3 BUrlG und den entsprechenden tariflichen Bestimmungen vor (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1991, BAGE 68, 304 = DB 1992, 584; BAG Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Meisel/Sowka, Mutterschutz, Mutterschaftshilfe und Erziehungsgeld, 3. Aufl., § 17 BErzGG Rz 25; Gröninger/Thomas, MuSchG, Stand Mai 1992, § 17 BErzGG Rz 13; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, MuSchG, 6. Aufl., § 17 BErzGG Rz 19).
  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88

    Kein Verfall des Urlaubsanspruchs während der Inanspruchnahme von

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91
    Sie geht daher als gesetzliche Sonderregelung der Verfallvorschrift des § 7 Abs. 3 BUrlG und den entsprechenden tariflichen Bestimmungen vor (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1991, BAGE 68, 304 = DB 1992, 584; BAG Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Meisel/Sowka, Mutterschutz, Mutterschaftshilfe und Erziehungsgeld, 3. Aufl., § 17 BErzGG Rz 25; Gröninger/Thomas, MuSchG, Stand Mai 1992, § 17 BErzGG Rz 13; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, MuSchG, 6. Aufl., § 17 BErzGG Rz 19).
  • BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 241/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Zusätzliches Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91
    Insoweit fehlt es zum einen an einer ausdrücklichen, den Erziehungsurlauber begünstigenden Regelung (BAGE 52, 301, 304 = AP Nr. 7 zu § 44 SchwbG; BAG Urteil vom 8. Juni 1989 - 8 AZR 641/87 - EzA § 17 BErzGG Nr. 3).
  • BAG, 15.02.1984 - 5 AZR 192/82

    Mutterschutz - Jahresurlaub

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91
    Will er seine Befugnis ausüben, ist nur eine (empfangsbedürftige) rechtsgeschäftliche Erklärung erforderlich, um den Anspruch auf Erholungsurlaub herabzusetzen (BAGE 45, 155, 160; BAGE 53, 366, 370 = AP Nr. 1 und 4 zu § 8 d MuSchG 1968).
  • BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 221/84

    Kürzung des Urlaubsanspruchs wegen Mutterschaftsurlaub - Ruhendes

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91
    Will er seine Befugnis ausüben, ist nur eine (empfangsbedürftige) rechtsgeschäftliche Erklärung erforderlich, um den Anspruch auf Erholungsurlaub herabzusetzen (BAGE 45, 155, 160; BAGE 53, 366, 370 = AP Nr. 1 und 4 zu § 8 d MuSchG 1968).
  • BAG, 08.06.1989 - 8 AZR 641/87

    Urlaubsgeld: Zuschlag während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91
    Insoweit fehlt es zum einen an einer ausdrücklichen, den Erziehungsurlauber begünstigenden Regelung (BAGE 52, 301, 304 = AP Nr. 7 zu § 44 SchwbG; BAG Urteil vom 8. Juni 1989 - 8 AZR 641/87 - EzA § 17 BErzGG Nr. 3).
  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    Selbst die Abgabe der Erklärung erst im Rechtsstreit um die Zahlung der Urlaubsabgeltung ist als wirksam angesehen worden (BAG 23. April 1996 - 9 AZR 165/95 - zu II 1 der Gründe, BAGE 83, 29; 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - zu 1 c der Gründe, BAGE 71, 50) .

    Dass für die bisherige Rechtsprechung des Senats die Surrogatstheorie maßgeblich war, zeigt das Argument im Urteil des Senats vom 28. Juli 1992 (- 9 AZR 340/91 - zu 1 c der Gründe, BAGE 71, 50) : "Ist es möglich, den Erholungsurlaub nach § 17 Abs. 1 BErzGG zu kürzen, kann der Arbeitgeber ebenso das Surrogat des Urlaubs, die Urlaubsabgeltung, kürzen.".

    Die beiden von der Beklagten angeführten Entscheidungen vom 23. April 1996 (- 9 AZR 165/95 - zu II 1 der Gründe, BAGE 83, 29) und 28. Juli 1992 (- 9 AZR 340/91 - zu 1 c der Gründe, BAGE 71, 50) ergingen zu § 17 BErzGG.

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

    Dazu ist es ausreichend, dass dem Arbeitnehmer - abweichend von seinem Urlaubsverlangen - nur der gekürzte Urlaub gewährt wird oder für ihn aufgrund sonstiger Umstände erkennbar ist, dass der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht ausüben will (vgl. zu § 17 Abs. 1 Satz 1 BErzGG BAG 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - zu 1 c der Gründe, BAGE 71, 50) .
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Die gesetzlichen Sonderregelungen in § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BEEG gehen § 7 Abs. 3 BUrlG vor (vgl. zu § 17 Abs. 2 BErzGG BAG 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - zu 1 b der Gründe, BAGE 71, 50) .

    Dazu ist es ausreichend, dass dem Arbeitnehmer - abweichend von seinem Urlaubsverlangen - nur der gekürzte Urlaub gewährt wird oder für ihn erkennbar ist, dass der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht ausüben will (vgl. zu § 17 Abs. 1 Satz 1 BErzGG BAG 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - zu 1 c der Gründe, BAGE 71, 50) .

  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 610/99

    Rückzahlung von Urlaubsgeld

    Die Akzessorität der zusätzlichen Urlaubsvergütung vom Urlaubsanspruch belegt zudem der Umstand, daß die Tarifvertragsparteien das während des Urlaubs zu zahlende Urlaubsentgelt prozentual um die zusätzliche Urlaubsvergütung aufgestockt und keinen hiervon unabhängigen Festbetrag vereinbart haben (vgl. Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 204/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 68 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 39; 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - BAGE 71, 50, 55 = AP BErzGG § 17 Nr. 3 = EzA BErzGG § 17 Nr. 4, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Es kann dahinstehen, ob die Beklagte durch entsprechende Erklärung hiervon Gebrauch machte (vgl. hierzu BAG 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - zu 1 c der Gründe, BAGE 71, 50) .
  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21

    AGB-Kontrolle - Verfallklausel

    Dazu ist es ausreichend, dass dem Arbeitnehmer - abweichend von seinem Urlaubsverlangen - nur der gekürzte Urlaub gewährt wird oder für ihn aufgrund sonstiger Umstände erkennbar ist, dass der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht ausüben will (vgl. zu § 17 Abs. 1 Satz 1 BErzGG BAG 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - zu 1 c der Gründe, BAGE 71, 50) .
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Zu dem abzugeltenden Urlaub gehört nach § 17 Abs. 2 BErzGG der dem Arbeitnehmer zustehende Urlaub, den dieser vor Beginn des Erziehungsurlaubs nicht oder nicht vollständig erhalten hat; denn die Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs soll nicht zum Verfall des Erholungsurlaubs führen (Senatsurteil vom 28. Juli 1992, BAGE 71, 50 = AP Nr. 3 zu § 17 BErzGG, zu I b der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 16.09.2014 - 15 Sa 533/14

    Zulässigkeit und Rechtsfolgen der Kürzung des Urlaubs- und des

    Will er seine Befugnis ausüben, ist nur eine (empfangsbedürftige) rechtsgeschäftliche Erklärung erforderlich, um den Anspruch auf Erholungsurlaub herabzusetzen (BAG 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - BAGE 71, 50; 15. Februar 1984 - 5 AZR 192/82, BAGE 45, 155, 160).

    Für die Zulässigkeit der Erklärung auch nach der Elternzeit spricht, dass oft erst im Nachhinein feststeht, in welchem Umfang eine Kürzung überhaupt in Betracht kommt (vgl. - noch zur Vorgängerregelung im BErzGG - BAG 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - aaO).

    Auch dies spricht dafür, dass die Höhe des Urlaubsanspruchs durch Willenserklärungen, die nach Ende der Elternzeit abgegeben werden, beeinflusst werden kann (vgl. BAG 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - BAGE 71, 50).

  • LAG Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 9 Sa 10/17

    Mehrere aufeinander folgende Elternzeiten - Urlaubsverfall bei unterbliebener

    Aus § 17 Abs. 2 BEEG ist nicht zu entnehmen, dass der Erholungsurlaub ungekürzt erhalten bleiben muss (BAG, Urteil vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91).
  • LAG Hamm, 31.01.2018 - 5 Sa 625/17

    Europarechtskonformität der Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Inanspruchnahme von

    Die Kürzungserklärung kann auch nach Beendigung des Erziehungsurlaubs erklärt werden (BAG, Urteil vom 28. Juli 1992, 9 AZR 340/91, juris, Rz. 19 m.w.N.).

    Die Kürzungserklärung muss aber vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt werden, da es ansonsten dabei verbleibt, dass der Urlaubsanspruch, der ja auch während des Erziehungsurlaubs dem Grunde nach entsteht, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten ist und ein einmal entstandener Abgeltungsanspruch nicht nachträglich gekürzt werden kann (BAG, Urteil vom 28. Juli 1992, 9 AZR 340/91, juris, Rz. 16).

  • LAG Hamm, 27.06.2013 - 16 Sa 51/13

    Aufgabe der Surrogatstheorie - Fälligkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs -

  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 165/95

    Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 180/13

    Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Elternzeit

  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01

    Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist

  • LAG Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 9 Sa 47/19

    Elternzeit - Urlaub - Verfall - Abgeltung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2021 - 7 Sa 245/20

    Elternzeit - Urlaubsanspruch - Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers

  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 312/92

    Urlaubsrecht; Urlaubserteilung während Beschäftigungsverbot

  • BAG, 15.04.2003 - 9 AZR 137/02

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 92/93

    Urlaubsgeld und Erziehungsurlaub

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 563/02

    Urlaubsgeld im Gebäudereiniger-Handwerk im Jahre 2000

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 225/99

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 158/98

    Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit und bei Erziehungsurlaub?

  • LAG Hamm, 23.01.2019 - 5 Sa 951/18

    Hinreichende Transparenz einer Bezugnahmeklausel auf kirchenrechtliche

  • BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 538/91

    Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Urlaubsvergütung bei Kürzung des

  • LAG Niedersachsen, 16.11.2010 - 3 Sa 1288/10

    Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Elternzeit; Klage auf Urlaubsabgeltung bei

  • ArbG Karlsruhe, 16.12.2011 - 3 Ca 281/11

    Urlaubsabgeltung - Kürzung des Erholungsurlaubs nach § 17 BEEG

  • LAG Hessen, 06.12.2013 - 3 Sa 980/12

    Urlaubsabgeltung nach Krankheit in Elternzeit

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 204/98

    Urlaubsgeld - Erziehungsurlaub

  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 8/92

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 98/93

    Urlaubsgeld bei Kürzung des Erholungsurlaubs - Anspruch auf Urlaubsgeld einer als

  • ArbG Hannover, 20.02.2013 - 2 Ca 182/12

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • ArbG Dortmund, 25.09.2017 - 6 Ca 2366/17

    Kürzung des Urlaubsanspruchs aus Anlass der Inanspruchnahme von Elternzeit i.R.e.

  • LAG Hessen, 19.10.1992 - 11 Sa 647/92

    Zahlung eines tariflichen Urlaubsgeldes für Zeiten der Inanspruchnahme von

  • LAG Hessen, 16.11.1992 - 11 Sa 692/92

    Zahlung eines tariflichen Urlaubsgeldes ; Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub ;

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Rechtsprechung
   BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,83
BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92 (https://dejure.org/1992,83)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1992 - 4 AZR 66/92 (https://dejure.org/1992,83)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 (https://dejure.org/1992,83)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für die auf einen Samstag zur Erzielung eines arbeitsfreien Tags in der folgenden Woche vorgezogene Arbeit

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

  • Der Betrieb

    MTV für Arbeitnehmer im Groß- und Außenhandel NRW § 4 Nr. 2
    Samstagszuschläge bei Arbeiten nach 13.00 Uhr unabhängig von Mehrarbeit im nordrhein-westfälischen Groß- und Außenhandel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 469 (Ls.)
  • BB 1993, 76
  • DB 1993, 540
 
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Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BGHZ 105, 222, 223).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP, aaO; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BGHZ 105, 222, 223).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP, aaO; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85

    Eingruppierung: Baukontrolleur in der Kommunalverwaltung

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92
    Die Vereinbarung der Anwendbarkeit eines Tarifvertrags soll stets die tarifliche Lage widerspiegeln (Senatsurteil vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BGHZ 105, 222, 223).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP, aaO; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BGH, 22.09.1988 - X ZB 2/88

    Voraussetzungen der Rücknahmefiktion

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BGHZ 105, 222, 223).
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. zB Senat 26. November 2003 - 4 ABR 54/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 186 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 128, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 b aa der Gründe; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 429/01 - BAGE 103, 131, zu B II 1 der Gründe; 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364, zu B II 1 a aa der Gründe; 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 8 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 3, zu I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93

    Tarifvertragsauslegung bei Redaktionsversehen

    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (Urteil des Senats vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2a der Gründe, m. w. N.).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (Urteil des Senats vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP, aaO).

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z.B. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2 a der Gründe, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91   

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https://dejure.org/1992,1575
BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91 (https://dejure.org/1992,1575)
BAG, Entscheidung vom 22.09.1992 - 9 AZR 483/91 (https://dejure.org/1992,1575)
BAG, Entscheidung vom 22. September 1992 - 9 AZR 483/91 (https://dejure.org/1992,1575)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urlaubsansprüche und Freistellungsansprüche nach einer kirchlichen Vergütungsordnung - Urlaubsgewährung während der Kündigungsfrist - Äußerung von Urlaubswünschen durch einen gekündigten Arbeitnehmer - Berechnung von Urlaubsansprüchen - Aufrundung eines ...

  • archive.org
  • hensche.de

    Urlaub, Kündigungsfrist

  • rechtsportal.de

    Urlaubsgewährung während der Kündigungsfrist

  • Der Betrieb

    BUrlg § 7 Abs. 1, § 13 Abs. 1; Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung für die (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (rheinisch-westfälischer Teil) und Paderborn §§ 14a, 36, 37, 39
    Urlaubsgewährung während der Kündigungsfrist: Widerspruch des Arbeitnehmers - Keine Äußerung eines Urlaubswunsches

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 406
  • BB 1993, 76
  • DB 1993, 891
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 373/90

    Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91
    Der Kläger hat aber seither einen Schadenersatzanspruch in dieser Höhe, weil sich der Beklagte spätestens ab 14. Dezember 1990 mit der Gewährung des Urlaubs in Verzug befunden hat (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. zuletzt Urteil vom 22. Oktober 1991 - 9 AZR 373/90 - ZTR 92, 339).
  • LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02

    Einführung von Betriebsferien durch den Arbeitgeber; Die Urlaubswünsche der

    Eine vorherige Meldung des Arbeitgebers, eine Inanspruchnahme- des Urlaubs, setzt das Gesetz nicht voraus (BAG 22.09.1992 9 AZR 483/91 - AP Nr. 13 zu § 7 BUrlG).
  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

    Die ohne einen solchen Wunsch des Arbeitnehmers erfolgte zeitliche Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber ist gleichwohl rechtswirksam, wenn der Arbeitnehmer auf die Erklärung des Arbeitgebers hin keinen anderweitigen Urlaubswunsch äußert (BAG 22. September 1992 - 9 AZR 483/91 - AP BUrlG § 7 Nr. 13 = EzA BUrlG § 7 Nr. 87; 20. Juni 2000 - 9 AZR 261/99 - zVv.).
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Macht der Arbeitnehmer keine anderen Urlaubswünsche geltend, ist die Festlegung des Urlaubs auf die Zeit der Kündigungsfrist ordnungsgemäß (vgl. Senat 22. September 1992 - 9 AZR 483/91 - Rn. 17, AP BUrlG § 7 Nr. 13 = EzA BUrlG § 7 Nr. 87).

    Einen weitergehenden Erklärungswert hat die klageweise Geltendmachung nur, sofern der Arbeitnehmer eine konkrete andere zeitliche Festlegung des Urlaubs verlangt (vgl. Senat 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - Rn. 35, EzA BGB § 615 Nr. 108; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 17 und 19, BAGE 92, 299; 22. September 1992 - 9 AZR 483/91 - Rn. 17, AP BUrlG § 7 Nr. 13 = EzA BUrlG § 7 Nr. 87).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09

    Außerordentliche Kündigung - Beleidigung - Arbeitsverweigerung - Vortäuschen

    Ein solches setzt nämlich voraus, dass noch Raum für eine anderweitige Urlaubsgewährung bleibt (vgl. ErfK/Dörner, 9. Auflage, § 7 BUrlG 250 Rn. 15; BAG Urt. v. 22.09.1992 - 9 AZR 483/91, AP Nr. 13 zu § 7 BUrlG).
  • LAG Düsseldorf, 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit - MTV -Metall NRW

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Köln, 20.02.2006 - 14 (10) Sa 1394/05

    Anrechnung der Freistellung auf den Urlaub

    Denn er bringt ein Recht des Arbeitgebers zur Freistellung zum Ausdruck, dass dieser nach der Rechtsprechung ohnehin jedenfalls dann hat, wenn der Arbeitnehmer ohnehin selbst für diesen Zeitraum Freistellung und Urlaub begehrt (siehe BAG, Urteil vom 22.09.1992 - 9 AZR 483/91 -, NZA 1993, S. 406 ff.).

    Denn der Arbeitgeber erfüllt den gesetzlichen Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, wenn er während der Kündigungsfrist Urlaub gewährt und der Arbeitnehmer keine anderweitigen Urlaubsansprüche äußert (siehe BAG, Urteil vom 22.09.1992 - 9 AZR 483/91 - NZA 1993, S. 406 ff.).

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2002 - 12 (8) Sa 56/02

    Urlaubsgewährung nach Freistellung von der Arbeit

    b) Die Wirksamkeit der anschließenden Urlaubsgewährung kann allerdings nicht auf die in der BAG-Rechtsprechung gegebene Begründung (BAG, Urteil vom 22.09.1992, 9 AZR 483/91, AP Nr. 13 zu § 7 BUrlG, zu 2 b, Urteil vom 23.01.2001, a.a.O.) gestützt werden.

    Erteile er Urlaub, ohne den Arbeitnehmer nach seinen Urlaubswünschen gefragt zu haben, und äußere der Arbeitnehmer daraufhin keinen anderweitigen Urlaubswunsch, sei der Urlaub wirksam erteilt (BAG, Urteil vom 22.09.1992, a.a.O., Urteil vom 20.06.2000, 9 AZR 261/99, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitspapiere, zu I 2 b aa, Leinemann/Linck, § 7 BUrlG, Rz. 34).

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 661/99

    Berichtigung der Lohnnachweiskarte im Baugewerbe

    Auch wenn der Kläger keinen Wunsch auf Freistellung zum Zwecke des Urlaubs geäußert hat, ist die von dem Arbeitgeber festgesetzte Urlaubsgewährung dennoch wirksam (BAG 22. September 1992 - 9 AZR 483/91 - AP BUrlG § 7 Nr. 13 = EzA BUrlG § 7 Nr. 87; 20. Juni 2000 - 9 AZR 261/99 - zVv.).
  • ArbG Dortmund, 29.03.2012 - 6 Ca 4596/11

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei vorsorglicher Freistellung unter Anrechnung auf

    Macht der Arbeitnehmer keine anderen Urlaubswünsche geltend, ist die Festlegung des Urlaubs auf die Zeit der Kündigungsfrist ordnungsgemäß (vgl. BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91 - Rn. 17, AP BUrlG § 7 Nr. 13).

    Entgegen der Ansicht des Klägers war es nicht erforderlich, am 17.06.2011 ausdrücklich eine Anrechnung des Urlaubs auf die Freistellung zu vereinbaren, denn die vorsorgliche Urlaubsgewährung war bereits unwidersprochen (vgl. oben unter a. mit Hinweis auf BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91 - Rn. 17, AP BUrlG § 7 Nr. 13) in der Kündigung erfolgt und damit der Urlaub für den durch den Vergleich eingetretenen Fall des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses in Natur gewährt.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 6 Sa 1629/11

    Urlaubsgewährung

    Während der Widerspruch gegen die Urlaubgewährung im Schreiben vom 21. März 2011 noch keinen Urlaubswunsch darstellte, der nämlich eine zeitliche Konkretisierung erfordert (dazu BAG, Urteil vom 22.09.1992 - 9 AZR 483/91 - AP BUrlG § 7 Nr. 13 zu 2 b der Gründe), kam der Urlaubswunsch der Klägerin im Schriftsatz vom 30. Mai 2011 zu spät.
  • ArbG Berlin, 21.01.2004 - 48 Ca 26309/03

    Verpflichtung der ehemaligen Arbeitgeberin zur Zahlung von Urlaubsabgeltung für

  • LAG Köln, 16.03.2001 - 11 Sa 1479/00

    Kündigung; fristlos; eigenmächtige Urlaubsnahme; Selbstbeurlaubung;

  • LAG Köln, 29.06.2001 - 11 Sa 305/01

    Erfüllung von Urlaubsansprüchen durch Freistellung; Urlaubsverfall

  • LAG Niedersachsen, 28.01.1999 - 3 Sa 1536/98

    Anrechnung des Zeitraum der Freistellung auf den Urlaubsanspruch bei

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Rechtsprechung
   BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91   

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https://dejure.org/1992,146
BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91 (https://dejure.org/1992,146)
BAG, Entscheidung vom 11.06.1992 - 8 AZR 474/91 (https://dejure.org/1992,146)
BAG, Entscheidung vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 (https://dejure.org/1992,146)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung gemäß Einigungsvertrag .

  • Der Betrieb

    Neue Bundesländer: Wirksamkeit außerordentlicher Kündigungen wegen MfS-Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 70, 309
  • NZA 1993, 362 (Ls.)
  • BB 1992, 1284
  • BB 1993, 76
  • DB 1992, 1352
  • DB 1993, 175
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91
    Die zutreffenden Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts zu Kündigungen, bei denen der Arbeitgeber die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der DKP und die Kandidatur für diese Partei als Grund zur Kündigung aufgegriffen hatte (vgl. BAG Urteile vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - und 28. September 1989 - 2 AZR 317/86 - BAGE 63, 72 = AP Nr. 11 und 24 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung), können hier keine Berücksichtigung finden.
  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82

    Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten

    Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91
    Die zutreffenden Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts zu Kündigungen, bei denen der Arbeitgeber die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der DKP und die Kandidatur für diese Partei als Grund zur Kündigung aufgegriffen hatte (vgl. BAG Urteile vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - und 28. September 1989 - 2 AZR 317/86 - BAGE 63, 72 = AP Nr. 11 und 24 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung), können hier keine Berücksichtigung finden.
  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Die Regelungen der §§ 4, 7 KSchG gelten auch für Kündigungen, die allein auf Abs. 4 EV gestützt werden (BAG Urteil vom 24. September 1992, BAGE 71, 221 [BAG 24.09.1992 - 8 AZR 557/91] = AP Nr. 3 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu I 3 der Gründe; entsprechend für Kündigungen nach Abs. 5 EV: BAG Urteile vom 11. Juni 1992, BAGE 70, 309 = AP Nr. 1 und 4, aaO, zu A I bzw. B I der Gründe).
  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 157/93

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Die weitergehenden Voraussetzungen einer Verwirkung müssen nicht erfüllt sein, um die Unwirksamkeit der Kündigung annehmen zu können (im Anschluß an die Senatsurteile vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - und - 8 AZR 474/91 - AP Nr. 1 und 4 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Das gilt für § 626 Abs. 2 BGB ebenso wie für § 54 Abs. 2 BAT-O, sofern es sich hierbei überhaupt um eine gegenüber § 626 Abs. 2 BGB eigenständige Regelung handelt (Senatsurteile vom 11. Juni 1992, BAGE 70, 309 und BAGE 70, 323 [BAG 11.06.1992 - 8 AZR 537/91] = AP Nr. 1 und 4 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu A II 1 b bzw. B II 1 b der Gründe; Senatsurteile vom 22. April 1993 - 8 AZR 655/92 - und - 8 AZR 656/92 - jeweils n. v., zu II 4 der Gründe).

    aa) Der Senat hat in den Urteilen vom 11. Juni 1992 (aaO, zu A II 1 bzw. B II 1 der Gründe) begründet, unter welchen Voraussetzungen dieser Kündigungstatbestand erfüllt ist:.

  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

    Aus der Eigenständigkeit der Kündigungsregelung des Abs. 5 EV folgt, daß es zum einen keiner doppelten Unzumutbarkeitsprüfung nach den Maßstäben des § 626 Abs. 1 BGB bedarf und zum anderen die Fristbestimmung des § 626 Abs. 2 BGB keine Anwendung findet (BAG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - BAGE 70, 309, 316 f.; Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - BAGE 70, 323, 326 f.; Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 269/93 - BAGE 75, 266, 273; Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 157/93 - BAGE 76, 334, 339; Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 180/93 -).

    Abs. 5 Nr. 2 EV verlangt eine bewußte, finale Mitarbeit (vgl. BAG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - a.a.O. S. 317; Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - a.a.O. S. 327; Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 157/93 - a.a.O. S. 339).

    Die Vorschrift verlangt somit eine einzelfallbezogene Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Arbeitgeber auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (BVerfG, a.a.O. S. 2306; vgl. ferner BAG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - a.a.O. S. 319; Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - a.a.O. S. 329; Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 157/93 - a.a.O. S. 339).

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Rechtsprechung
   BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,788
BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92 (https://dejure.org/1992,788)
BAG, Entscheidung vom 27.10.1992 - 5 AS 5/92 (https://dejure.org/1992,788)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 1992 - 5 AS 5/92 (https://dejure.org/1992,788)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 17a GVG auf den Verweisungsbeschluss im Prozesskostenhilfeverfahren - Sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Ansprüchen auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung - Geltung des § 17a GVG im Verhältnis von ordentlichen Gerichten und ...

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 36 Nr. 6; ZPO § 114 ff.; ZPO § 281 Abs. 1; ZPO § 281 Abs. 2; GVG § 17 a Abs. 2 bis Abs. 4; ArbGG § 48 Abs. 1
    Umfang der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses L

  • rechtsportal.de

    Verweisungsbeschluß im PKH-Verfahren

  • Der Betrieb

    ZPO § 36 Nr. 6, §§ 114 ff., § 281 Abs. 1, 2; GVG § 17a Abs. 2 bis 4; ArbGG § 48 Abs. 1 a.F.
    Verweisung im Prozeßkostenhilfe-Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 751
  • NZA 1993, 285
  • VersR 1993, 858
  • BB 1993, 76
  • DB 1993, 1248
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.04.1991 - I ARZ 748/90

    Bindungswirkung der im Prozeßkostenhilfeverfahren wegen sachlicher

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Die Bindungswirkung des im PKH-Verfahren ergangenen Verweisungsbeschlusses erstreckt sich nicht auf das Hauptsacheverfahren (im Anschluß an BGH Beschluß vom 18. April 1991 - I ARZ 748/90 - LM Nr. 25 zu § 281 ZPO 1976 = AP Nr. 4 zu § 281 ZPO 1977).

    Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof haben diese Vorschrift übereinstimmend auch im PKH-Bewilligungsverfahren für anwendbar gehalten (vgl. zuletzt BGH Beschluß vom 18. April 1991 - I ARZ 748/90 - LM Nr. 25 zu § 281 ZPO 1976 = AP Nr. 4 zu § 281 ZPO 1977).

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht eine solche Bindung ursprünglich bejaht hatte (Urteil vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - AP Nr. 13 zu § 276 ZPO; Beschluß vom 29. September 1981 - 5 AR 141/81 - AP Nr. 1 zu § 281 ZPO 1977) hat es sich nunmehr (Beschluß vom 8. Oktober 1991 - GmS-OGB 3/91 - 5 AR 141/81 -) der überzeugend begründeten Gegenauffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschluß vom 18. April 1991, aaO) angeschlossen, wonach ein im PKH-Bewilligungsverfahren ergangener Verweisungsbeschluß für das Hauptsacheverfahren nicht bindend ist.

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 18. April 1991 - I ARZ 748/90 -, aaO, überzeugend ausführt, hätte andernfalls der Gegner des Antragstellers in keiner Instanz ausreichend Gelegenheit, seinen Standpunkt zur Zuständigkeitsfrage so umfassend zu vertreten und geprüft zu sehen, wie es im Streitverfahren möglich ist.

  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Bei unterbliebener Zustellung von Verweisungsbeschlüssen ordentlicher Gerichte nach § 17a GVG n.F. sind jedoch die §§ 516, 552 ZPO analog anzuwenden, so daß die Beschwerdefrist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung oder - bei nicht verkündeten Beschlüssen - fünf Monate nach der formlosen Mitteilung beginnt (Senatsbeschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschlüsse vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Zöller/Vollkommer, ZPO, 17. Aufl., § 36 Rz 25, 28; a.A. zum neuen Recht Zöller/Gummer, aaO, § 17a GVG Rz 13).

    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 3a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).

  • BAG, 29.09.1976 - 5 AR 232/76

    Bindende Wirkung des Verweisungsbeschlusses - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Das Bundesarbeitsgericht ist vorliegend für die beantragte Bestimmung zuständig, weil es in dem Zuständigkeitsstreit zwischen dem Arbeitsgericht und dem Landgericht zuerst um die Bestimmung angegangen worden ist (vgl. BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 1 der Gründe, m.w.N.; BGHZ 44, 14, 15) [BGH 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64].

    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschlüsse vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Zöller/Vollkommer, ZPO, 17. Aufl., § 36 Rz 25, 28; a.A. zum neuen Recht Zöller/Gummer, aaO, § 17a GVG Rz 13).

  • BAG, 29.09.1981 - 5 AR 141/81

    Prozeßkostenhilfe - Sachliche Unzuständigkeit - Verweisung - Klageverfahren

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Zur Begründung hat es unter Berufung auf den Beschluß des Senats vom 29. September 1991 (BAGE 36, 89 = AP Nr. 1 zu § 281 ZPO 1977) ausgeführt, Verweisungsbeschlüsse im Prozeßkostenhilfeverfahren seien auch für das Klageverfahren bindend.

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht eine solche Bindung ursprünglich bejaht hatte (Urteil vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - AP Nr. 13 zu § 276 ZPO; Beschluß vom 29. September 1981 - 5 AR 141/81 - AP Nr. 1 zu § 281 ZPO 1977) hat es sich nunmehr (Beschluß vom 8. Oktober 1991 - GmS-OGB 3/91 - 5 AR 141/81 -) der überzeugend begründeten Gegenauffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschluß vom 18. April 1991, aaO) angeschlossen, wonach ein im PKH-Bewilligungsverfahren ergangener Verweisungsbeschluß für das Hauptsacheverfahren nicht bindend ist.

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 3a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).
  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 100/83

    Rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Denn das Prozeßkostenhilfeverfahren ist ein dem Bereich der staatlichen Daseinsvorsorge zuzurechnendes nichtstreitiges summarisches Verfahren ohne mündliche Verhandlung und ohne Anwaltszwang, in dem sich - von der Beteiligung des Antragsgegners in den Grenzen des § 118 Abs. 1 ZPO abgesehen - nur Gericht und Antragsteller gegenüberstehen (BGHZ 89, 65, 66) [BGH 15.11.1983 - VI ZR 100/83].
  • BAG, 11.01.1982 - 5 AR 221/81

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung - Verweisung an anderes Gericht - Bitten des

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Die bindende Wirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO).
  • BAG, 25.11.1983 - 5 AS 20/83

    Gerichtsstand - Bestimmung - Kompetenzkonflikt

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Diese Vorschrift ist auch bei einem negativen Kompetenzkonflikt von Gerichten verschiedener Gerichtsbarkeiten anwendbar (BAG Beschluß vom 25. November 1983 - 5 AS 20/83 - AP Nr. 34 zu § 36 ZPO).
  • BGH, 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Das Bundesarbeitsgericht ist vorliegend für die beantragte Bestimmung zuständig, weil es in dem Zuständigkeitsstreit zwischen dem Arbeitsgericht und dem Landgericht zuerst um die Bestimmung angegangen worden ist (vgl. BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 1 der Gründe, m.w.N.; BGHZ 44, 14, 15) [BGH 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64].
  • BAG, 16.11.1959 - 2 AZR 616/57

    Ausschließliche sachliche Zuständigkeit Arbeitsgerichte - Armenrecht

    Auszug aus BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
    Nachdem das Bundesarbeitsgericht eine solche Bindung ursprünglich bejaht hatte (Urteil vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - AP Nr. 13 zu § 276 ZPO; Beschluß vom 29. September 1981 - 5 AR 141/81 - AP Nr. 1 zu § 281 ZPO 1977) hat es sich nunmehr (Beschluß vom 8. Oktober 1991 - GmS-OGB 3/91 - 5 AR 141/81 -) der überzeugend begründeten Gegenauffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschluß vom 18. April 1991, aaO) angeschlossen, wonach ein im PKH-Bewilligungsverfahren ergangener Verweisungsbeschluß für das Hauptsacheverfahren nicht bindend ist.
  • BAG, 13.09.1956 - 2 AZR 605/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Grenzen der Zulässigkeit einer Widerklage;

  • OLG Hamburg, 20.11.1972 - 5 W Lw 4/72

    Verweisung im Prozeßkostenhilfeverfahren; Bindungswirkung; Streitverfahren;

  • KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05

    Bindungswirkung der Verweisung im PKH-Verfahren; Haftung des Vermieters für

    Der ohne Zustellung der Klage im Prozesskostenhilfeprüfverfahren erlassene Verweisungsbeschlusses hat für das Prozesskostenhilfeverfahren Bindungswirkung; nur der Rechtsstreit in der Hauptsache wird vor Rechtshängigkeit von der Bindungswirkung nicht erfasst (vgl. BGH a.a.O.; BayObLG Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1Z AR 170/02; BGH a.a.O.; BAG NJW 1993, 751 f).
  • BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09

    Erneute Verneinung der Rechtswegzuständigkeit durch das verwiesene Gericht;

    Hat ein Gericht in einem Prozesskostenhilfeverfahren die Unzulässigkeit des Rechtswegs ausgesprochen und die Sache an ein anderes Gericht verwiesen, ist es dem anderen Gericht verwehrt, die Rechtswegzuständigkeit im Rahmen der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch abweichend zu beurteilen (ebenso BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752).

    Sofern zwei Gerichte aus unterschiedlichen Rechtswegen ihre Zuständigkeit verneint haben, obliegt die Bestimmung des zuständigen Gerichts demjenigen obersten Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGH, Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631, 3632; BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751).

    Eine Auslegung, nach der die genannte Bestimmung auch im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe anzuwenden ist, ist jedenfalls nicht unvertretbar (BGH, Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 132/01, NJW 2001, 3633; vgl. auch BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752).

    Diese Bindungswirkung gilt zwar nur für das Verfahren über die Gewährung der beantragten Prozesskostenhilfe, nicht auch für ein darauf folgendes Hauptsacheverfahren (vgl. BGH, Beschl. v. 18.04.1991 - I ARZ 748/90; BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752).

  • BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21

    Rechtsweg - GmbH-Geschäftsführer - keine Bindungswirkung eines rechtskräftigen

    Die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bezieht sich auf den "Rechtsstreit", in dem er ergangen ist (vgl. zum isolierten Prozesskostenhilfeverfahren BAG 27. Oktober 1992 - 5 AS 5/92 - zu II 4 der Gründe; BGH 18. April 1991 - I AZR 748/90 - zu III 2 der Gründe) .
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZB 12/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender sachlicher Zuständigkeit des

    Unter den Umständen des Falles ist das Landgericht hinsichtlich des Prozeßkostenhilfeverfahrens - nicht indes hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens - an den Verweisungsbeschluß gebunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 1991 - I ARZ 748/90 - NJW-RR 1992, 59 f.; vom 9. März 1994 - XII ARZ 2/94 und XII ARZ 8/94 - NJW-RR 1994, 706; BAG, NJW 1993, 751 f.; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 114 Rn. 22a; Zöller/Greger, aaO, § 281 Rn. 2, 16b).
  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 276/20

    Verweisung des Prozesskostenhilfeverfahrens an das Gericht des anderen Rechtswegs

    Soweit angeführt wird, dass die nach § 17 a Abs. 1 GVG eintretende Bindungswirkung lediglich für das Prozesskostenhilfeverfahren gilt und sich nicht auch auf das Hauptsacheverfahren erstreckt (vgl. BGH Beschluss vom 30. Juli 2009 - Xa ARZ 167/09 - NJW-RR 2010, 209 Rn. 15; BAG NJW 1993, 751, 752; vgl. auch BAG NJW 2006, 1371 Rn. 17), liegt darin kein erkennbarer Nachteil, der die Anwendbarkeit des § 17 a GVG im Prozesskostenhilfeverfahren ausschlösse.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2006 - 10 Ta 65/06

    Prozesskostenhilfe: Vorliegen der hinreichenden Erfolgsaussicht

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn das Landgericht das Verfahren an das Arbeitsgericht verwiesen hätte, wobei allerdings eine Bindungswirkung ausschließlich für das PKH-Verfahren, nicht hingegen auch für das sich u. U. anschließende Hauptsacheverfahren eingetreten wäre (vgl. BAG, Beschluss v. 27.10.1992, AZ: 5 AS 5/92).

    Es muss also ein Gericht geben, das dem Antragsteller, falls der Klage - abgesehen von der Frage des zulässigen Rechtsweges - hinreichende Erfolgsaussicht zukommt, Prozesskostenhilfe gewährt (vgl. auch BAG, Beschluss v. 27.10.1992, AZ: 5 AS 5/92).

    Dieser Nachteil wiegt aber erheblich weniger schwer als der Nachteil, der darin bestünde, dass der Antragsteller mit seinem Prozesskostenhilfegesuch bei den Gerichten beider Gerichtsbarkeiten schon deshalb erfolglos bleibt, weil beide den Rechtsweg für unzulässig halten (vgl. BAG, Beschluss v. 27.10.1992, AZ: 5 AS 5/92).

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beschwerde gegen eine Rechtswegverweisung

    Selbst eine höchstrichterliche Klärung der Rechtswegfrage im Prozesskostenhilfeverfahren entfaltet keine Verbindlichkeit für das Verfahren zur Hauptsache (BGH, NJW-RR 1991, 1342; BAG, NJW 1993, 751, 752; Gsell/Mehring, NJW 2002, 1991, 1992, 1993).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2022 - 26 Ta 121/22

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Ersatzeinreichung nach § 46g Sätze 3

    Auch das BAG (8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21, Rn. 11) hat inzwischen entschieden, dass der Begriff "Rechtsstreit" in § 17a Abs. 2 GVG nicht nur das kontradiktorische Erkenntnisverfahren, sondern weitere, dem Erkenntnisverfahren vor-, nach- oder nebengelagerte Verfahren erfasse (insoweit noch offengelassen für das PKH-Verfahren durch BAG 27. Oktober 1992 - 5 AS 5/92).(Rn.34).

    dd) Das BAG hat im Beschluss vom 27. Oktober 1992 (5 AS 5/92) die Ansicht vertreten, dass jedenfalls im Falle einer zuvor erfolgten Verweisung an das Gericht, bei dem die PKH-Entscheidung anstehe, dieses nicht mehr berechtigt sei, das Verfahren zurückzuverweisen, um Rechtsschutzgewährung sicherzustellen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.1998 - 1 S 730/97
    Auch bei der Entscheidung über einen Prozeßkostenhilfeantra- - sei er isoliert oder nicht - ist die Frage des Rechtsweges nicht erst und nur im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten zu prüfen (so aber VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 4.4.1995, NJW 1995, 1915 [1916]; OVG NW Beschl. v. 28.4.1993, NJW 1993, 2766 , SächsOVG aaO.- Ehlers in- Schoch/Schmidt-Aßmann/Pletzner, VwGO , vor § 17 GVG RdNr. 20; Wolf in: Münchener Kommentar zur ZPO , 1992, § 17 GVG RdNr. 4, § 17 a RdNr. 5; dazu neigend wohl auch BSG, Beschl. v. 27.10.1992, NJW 1993, 751 [752]).

    Richtig ist allerdings, daß bei einer Verweisung des isolierten PKH-Antrages eine Bindungswirkung für das Hauptsacheverfahren nicht eintritt (BGH, Beschl. v. 18.4.1991, MDR 1992, 190 - BAG, Beschl. v. 27.10.1992, NJW 1993, 751 ).

    Ist die Frage, ob der eingeschlagene Rechtsweg gegeben ist, umstritten bzw. obergerichtlich noch nicht geklärt, so kann nicht im Hinblick darauf, daß diese Rechtsfrage schwierig und ungeklärt ist, Prozeßkostenhilfe gewährt werden (so aber VGH Bad.-Württ. Beschl v. 4.4.1995, NJW 1995, 1915 [1916]; OVG NW, Beschl. v. 28.4.1993, NJW 1993, 2766 ; SächsOVG aaO; Ehlers in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , vor § 17 GVG RdNr. 20 - Wolf in: Münchener Kommentar zur ZPO , 1992, § 17 GVG RdNr. 4, § 17 a RdNr. 5; dazu neigend wohl auch BSG, Beschl. v. 27.10.1992, NJW 1993, 751 [752]).

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2000 - 11 O 281/00

    Prozeßkostenhilfe; Rechtsweg; Verweisung

    Mit der überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung geht der Senat davon aus, dass im Rahmen eines isolierten Prozesskostenhilfeverfahrens eine Rechtswegverweisung nach § 17 a GVG nicht möglich ist (vgl. ebenso Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 41 Rdnr. 2 b; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Aufl., § 17 a GVG Rdnr. 5; Ehlers, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, Stand: März 1999 § 41 Anm. 20; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.4.1995 - 9 S 701/95 - NJW 1995, 1915; OVG Nordhrein-Westfalen, Beschl. v. 28.4.1993 - 25 E 275/93 - DÖV 1993, 831; a.A. Sächs. OVG, Beschl. v. 5.2.1998 - 1 S 730/97 - Kissel, GVG, 2. Aufl., § 17 Anm. 6 und Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 166 Rdnr. 5 i.V.m. § 41 Rdnr. 5; der Verweis von Kissel und Redeker/von Oertzen auf die Rechtsprechung des BGH (MDR 1992, 190 bzw. BAG, NJW 1993, 751) ist allerdings nicht zutreffend, weil sich beide Entscheidungen nur mit der Frage beschäftigen, ob eine im Prozesskostenhilfeverfahren wegen Unzuständigkeit ausgesprochene rechtskräftige Verweisung im nachfolgenden Klageverfahren bindet; nicht dagegen ist in jenen Entscheidungen entschieden, ob eine Verweisung im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren entsprechend § 17 a GVG (überhaupt) zulässig ist).

    Dieses kann aber im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens gerade nicht erreicht werden, da Prüfungsmaßstab in diesem Verfahren lediglich die "hinreichende" Erfolgsaussicht ist und zudem eine endgültige Vorab-Entscheidung für das Verfahren schon deswegen nicht zu erreichen ist, weil selbst bei einer rechtskräftigen Verweisung im Prozesskostenhilfeverfahren das Gericht, das verwiesen worden ist, im Rahmen des Hauptsacheverfahrens erneut eine eigenständige Prüfung der Rechtswegfrage vornehmen kann (vgl. BGH, MDR 1992, 190; BAG, NJW 1993, 751).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 2 S 60/20

    (Anwendungsbereich des § 30a Abs 1 S 1, Abs 2 S 1 EGGVG

  • BGH, 16.04.2019 - X ARZ 143/19

    Bestimmung des zuständigen Gerichts i.R.d. Prozesskostenhilfe für eine Klage auf

  • OLG Celle, 27.07.2011 - 4 AR 41/11

    Verweisung; Bindungswirkung; Prozesskostenhilfeverfahren

  • LAG Niedersachsen, 11.02.1993 - 2 Ta 391/92

    Gewährung von Prozeßkostenhilfe

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2008 - 8 PA 105/08

    Zulässigkeit der Prüfung der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs im

  • OLG Stuttgart, 05.01.2015 - 4 W 69/14

    Isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren: Pflicht des angerufenen Gerichts zur

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.1995 - 9 S 701/95

    Rechtswegverweisung im isolierten Prozeßkostenhilfeverfahren nicht zulässig

  • LAG Köln, 03.05.2002 - 10 Ta 16/02

    Rechtsweg, Arbeitnehmerähnliche Person, Berufssänger, Tonträgerproduktions- und

  • BSG, 28.02.2011 - B 12 SF 10/10 S

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Ausschluss der Zuständigkeitsbestimmung in

  • LAG Hamm, 10.05.2006 - 2 Ta 275/05

    Rechtsweg: Hat das Arbeitsgericht im Prozesskostenhilfeverfahren durch

  • VG Aachen, 18.11.2003 - 6 K 575/03

    Voraussetzungen der Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges; Ausgestaltung der

  • OLG Köln, 08.07.1993 - 7 W 9/93

    Anforderungen an die sofortige Beschwerde; Anspruch auf Zahlung eines

  • OLG Schleswig, 02.02.2009 - 1 W 15/08

    Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei

  • VG Berlin, 09.01.2009 - 1 A 373.08

    Verweisung bei isoliertem Prozesskostenhilfeantrag

  • KG, 13.03.2008 - 22 W 17/08

    Zuständigkeitsbestimmung für ein Prozesskostenhilfeverfahren: Reichweite der

  • VG Neustadt, 13.08.2009 - 4 K 844/09

    Klageerhebung unter der Bedingung der Prozesskostenhilfegewährung; keine

  • VG Gelsenkirchen, 19.02.2020 - 15 K 5369/19

    Verwaltungsrechtsweg, Geschäftsverteilungsplan, Gericht, Einsicht, Zugang,

  • BSG, 07.09.2009 - B 12 SF 10/09 S
  • BSG, 03.09.2009 - B 12 SF 14/09 S
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Rechtsprechung
   BAG, 07.10.1992 - 10 AZR 186/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1670
BAG, 07.10.1992 - 10 AZR 186/91 (https://dejure.org/1992,1670)
BAG, Entscheidung vom 07.10.1992 - 10 AZR 186/91 (https://dejure.org/1992,1670)
BAG, Entscheidung vom 07. Oktober 1992 - 10 AZR 186/91 (https://dejure.org/1992,1670)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung der tariflichen Jahreszahlung - Maßgeblich ist das Vorliegen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses am Stichtag der tariflichen Jahreszahlung - Gleichstellung eines vor dem Stichtag geschlossenen Aufhebungsvertrags, der zu einer Beendigung des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Jahreszahlung - ungekündigtes Arbeitsverhältnis

  • Der Betrieb

    BGB § 611
    Jahreszahlung: Voraussetzung eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 948
  • BB 1993, 220
  • BB 1993, 76
  • DB 1993, 687
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 324/88

    Jahressonderzahlung: Begriff des ungekündigten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 07.10.1992 - 10 AZR 186/91
    Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Beendigungstatbestand außerhalb des Kündigungsrechtes, wie z.B. durch eine gerichtliche Auflösung nach § 9 KSchG oder einen Aufhebungsvertrag hat deshalb keine Auswirkung auf den Bestand des Anspruchs auf die Jahreszahlung (vgl. BAGE 63, 385 = AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie).
  • BAG, 18.05.1983 - 5 AZR 133/81

    Auflösungsvertrag vor Stichtag - Sonderzuwendung - Ordentliche Kündigung -

    Auszug aus BAG, 07.10.1992 - 10 AZR 186/91
    Entgegen der Auffassung der Beklagten steht diese Beurteilung nicht im Widerspruch zu den Ausführungen im Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Mai 1983 (- 5 AZR 133/81 - AP Nr. 115 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 661/92

    Jahressonderzuwendung - befristetes Arbeitsverhältnis

    "Macht eine tarifvertragliche Regelung den Anspruch auf eine Jahressonderzuwendung davon abhängig, daß das Arbeitsverhältnis am Stichtag "ungekündigt" ist, steht eine Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Kündigung nicht gleich (im Anschluß an BAG Urteil vom 7. Oktober 1992 - 10 AZR 186/91 - AP Nr. 146 zu § 611 BGB Gratifikation).«.

    Maßgeblich ist demnach nicht die fehlende zukünftige Betriebstreue; die Tarifvertragsparteien haben vielmehr bestimmt, daß die fehlende zukünftige Betriebstreue den Anspruch auf die Jahressonderzuwendung nur dann entfallen läßt, wenn sie durch eine Kündigung herbeigeführt wird (BAG Urteil vom 7. Oktober 1992 - 10 AZR 186/91 - AP Nr. 146 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 36/92

    Gehalt und tarifliche Sonderzahlungen für einen Lehrer im Angestelltenverhältnis

    Auf die zugesprochenen Beträge kann der Kläger Zinsen nur aus dem daraus sich ergebenden Nettobetrag verlangen (Urteil des Senats vom 7. Oktober 1992 - 10 AZR 186/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG München, 17.05.2006 - 10 Sa 971/05

    Weihnachtsgeld - Rückzahlungsanspruch - Treu und Glauben

    Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages begründet deshalb keinen Rückzahlungsanspruch nach § 22 Abs. 6 MTV (vgl. BAG vom 07.10.1992 - 10 AZR 186/91 = AP Nr. 146 zu § 611 BGB "Gratifikation"; LAG Hamm NZA-RR 1999, 514; LAG München BB 1991, 1571).
  • ArbG Offenbach, 13.11.2020 - 4 Ca 218/20
    Diese lässt den Anspruch auf die Prämie unberührt (vgl. BAG vom 07. Oktober 1992, 10 AZR 186/91, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92   

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BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92 (https://dejure.org/1992,1133)
BAG, Entscheidung vom 21.10.1992 - 4 AZR 88/92 (https://dejure.org/1992,1133)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 88/92 (https://dejure.org/1992,1133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Eingruppierung eines Beschäftigten beim Bundeswehr-Brandschutz - Antrag auf Festellung der Vergütung nach VergGr. VI b BAT eines Brandmeisters mit Aufgaben der Schichtführung und Zugführung - Niedrigere Gruppierung eines Brandmeisters aufgrund der ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Eingruppierung; Feuerwehr-Schichtführer

  • Der Betrieb

    BAT Anlage 1a Teil III Abschn. J, VergGr. VIb, VII; ZPO § 91a
    Eingruppierung: Tarifliche Regelungslücke

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 379 (Ls.)
  • BB 1993, 76
  • DB 1993, 540
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92
    Über den reinen Wortlaut hinaus ist aber der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP, aaO; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 = AP, aaO).

  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85

    Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln

    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92
    Es ist daher grundsätzlich Sache des Normsetzers, zu entscheiden, welche von diesen Elementen er als maßgebend für eine Gleich- oder Ungleichbehandlung ansieht (BVerfGE 50, 386, 391 f. [BVerfG 13.03.1979 - 2 BvR 72/76]; 81, 108, 117; 83, 395, 401).

    Daher ist bei der Überprüfung einer Norm nicht zu untersuchen, ob der Normsetzer die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfGE 52, 72, 90 [BVerfG 24.07.1979 - 2 BvF 1/78]; 81, 156, 206; 83, 395, 401).

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92
    Über den reinen Wortlaut hinaus ist aber der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP, aaO; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 = AP, aaO).

  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92
    Daher erkennt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber grundsätzlich einen weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu (BVerfGE 81, 228, 237; 83, 238, 337).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92
    Daher erkennt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber grundsätzlich einen weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu (BVerfGE 81, 228, 237; 83, 238, 337).
  • BAG, 10.04.1979 - 1 ABR 34/77

    Mitbestimmungsrecht über Möglichkeiten zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 ASiG

    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92
    Wegen des grundlegenden Unterschieds des Status von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst kommt es für die tarifliche Mindestvergütung der Angestellten des öffentlichen Dienstes auf die Besoldung vergleichbarer Beamten nicht an (Senatsurteile vom 11. April 1979, BAGE 31, 363 [BAG 10.04.1979 - 1 ABR 34/77] = AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 26. August 1987, BAGE 56, 59 = AP Nr. 137 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92
    Daher ist bei der Überprüfung einer Norm nicht zu untersuchen, ob der Normsetzer die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfGE 52, 72, 90 [BVerfG 24.07.1979 - 2 BvF 1/78]; 81, 156, 206; 83, 395, 401).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92
    Es ist daher grundsätzlich Sache des Normsetzers, zu entscheiden, welche von diesen Elementen er als maßgebend für eine Gleich- oder Ungleichbehandlung ansieht (BVerfGE 50, 386, 391 f. [BVerfG 13.03.1979 - 2 BvR 72/76]; 81, 108, 117; 83, 395, 401).
  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84

    Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92
    Es ist nämlich davon auszugehen, daß nach dem Willen der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes alle Angestellten des öffentlichen Dienstes nach der Vergütungsordnung des BAT einzugruppieren sind, sofern der BAT nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt (Senatsurteile vom 23. Januar 1985, BAGE 48, 17 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - AP Nr. 106 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 775/87 - AP Nr. 145 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78

    2. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92
    Daher ist bei der Überprüfung einer Norm nicht zu untersuchen, ob der Normsetzer die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfGE 52, 72, 90 [BVerfG 24.07.1979 - 2 BvF 1/78]; 81, 156, 206; 83, 395, 401).
  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92

    Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet

  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84

    Bausachverständiger beim Finanzamt - Eingruppierung - Tariflücke - Technische

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 775/87

    Eingruppierung: Medientechniker im Klinikbereich, Fehlende tarifliche Merkmale

  • BAG, 26.09.1979 - 4 AZR 1008/77

    Herstellung von Illustrationen - Veterinärmedizinisch anatomischer Inhalt -

  • BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 206/85

    Urteilstenor - Tenor des Urteils - Rechtssicherheit - Zulassung der Revision -

  • BAG, 23.05.1989 - 3 AZR 529/87

    Betriebliche Altersversorgung: Ausnahmen von der Versicherungspflicht -

  • BAG, 27.06.1984 - 4 AZR 284/82

    Eingruppierung eines Faktors - Druckerei - Vergütungsgruppe

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

    Im Falle einer bewussten Regelungslücke ist die Rechtsprechung zu einer Lückenfüllung nicht befugt, weil hierin ein Eingriff in die Tarifautonomie läge (BAG 20. März 2002 - 4 AZR 90/01 - BAGE 101, 1, 7; 16. Februar 2000 - 4 AZR 422/99 -BAGE 93, 318, 326; 21. Oktober 1992 - 4 AZR 88/92 - juris Rn. 38, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 165; 10. November 1982 - 4 AZR 109/80 - BAGE 40, 345, 352; 23. September 1981 - 4 AZR 569/79 - BAGE 36, 218, 224 f.; Krause in Jacobs/Krause/Oetker Tarifvertragsrecht § 4 Rn. 198; Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 1 Rn. 1038).
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 232/00

    Eingruppierung: Leiterin eines integrativen Kindergartens

    a) Das Korrektiv bei Tarifverträgen war bislang die Gebundenheit der Tarifverträge an die Beachtung des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes, von der die Rechtsprechung des BAG ausgegangen ist (vgl. zB Senat 21. Oktober 1992 - 4 AZR 88/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 165 mwN).
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 491/96

    Eingruppierung nach der KAVO: Kindertagesstättenleiterin

    Zwar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch die Tarifvertragsparteien an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (Urteil des Senats vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 88/92 - AP Nr. 165 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 422/99

    Eingruppierung eines Spenglers im Dachdeckerhandwerk

    Eine bewußte Lücke (Nichtregelung) in normativen Bestimmungen in einem Tarifvertrag darf von den Gerichten für Arbeitssachen grundsätzlich nicht geschlossen werden, denn die Gestaltung von Tarifverträgen hat Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen (Senat 21. Oktober 1992 - 4 AZR 88/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 165, unter III 2 b cc aE mwN; Wank in Wiedemann TVG 6. Aufl. § 1 Rn. 815 mwN).
  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 161/00

    Tariflicher Sonderkündigungsschutz

    Eine bewußte Lücke (Nichtregelung) in normativen Bestimmungen eines Tarifvertrages darf von den Gerichten für Arbeitssachen grundsätzlich nicht geschlossen werden, denn die Gestaltung von Tarifverträgen hat Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen (Senat 21. Oktober 1992 - 4 AZR 88/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 165; 16. Februar 2000 - 4 AZR 422/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 6 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 9; BAG 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 41 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 31; Löwisch/Rieble TVG § 1 Rn. 425 f.).
  • LAG Brandenburg, 17.04.1997 - 3 Sa 479/96

    Verfassungsmäßigkeit der Tarifgruppenbildung in den Tarifverträgen für

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  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 300/92

    Eingruppierung, Anzeigenmontierer, Fotosatz

    Korrigierende und gestaltende Eingriffe in Tarifverträge sind daher den Gerichten für Arbeitssachen verwehrt (Senatsurteil vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 88/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu III 2b cc der Gründe).
  • LAG München, 24.05.2006 - 10 Sa 1233/05

    Zuschlagpflichtige Mehrarbeit bei Jahresarbeitszeitkonto und Freizeitausgleich

    a) Abgesehen davon, dass die Tarifvertragsparteien schon deshalb nicht verpflichtet gewesen wären, die Fälle von finanzieller Abgeltung und Freizeitausgleich identisch zu regeln, da ihnen ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. etwa: BAG vom 29.08.2001 - 4 AZR 352/00 = AP Nr. 291 zu Art. 3 GG; BAG vom 21.10.1992 - 4 AZR 88/92 = AP Nr. 165 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und eine Überprüfung einer derartigen tariflichen Regelung durch das Gericht auf Richtigkeit, Zweckmäßigkeit oder Billigkeit nicht in Betracht kommt (vgl. BAG vom 06.11.1996 - 5 AZR 334/95 = AP Nr. 1 zu § 10 AVR Caritasverband; BAG vom 05.04.1995 - 4 AZR 154/94 = AP Nr. 18 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Lufthansa"; BAG vom 12.02.1992 - 7 AZR 100/91 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB "Altersgrenze") liegt auch keine Ungleichbehandlung vor.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2019 - 2 Sa 213/18

    Freigestelltes Personalratsmitglied - fiktiver beruflicher Werdegang -

    Eine solche Vergleichsgruppenbildung ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wegen der strukturellen Unterschiede zwischen dem Beamten- und dem Tarifrecht ausgeschlossen (BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 88/92).
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 577/96

    Eingruppierung einer stellvertretenden Kindertagesstättenleiterin - Anwendbarkeit

    Zwar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch die Tarifvertragsparteien an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (Urteil des Senats vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 88/92 - AP Nr. 165 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 155/92

    Eingruppierung von Arbeitnehmern in die Vergütungsgruppen des Tarifvertrages für

  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 264/92

    Arbeitszeitverkürzung durch Freischichten

  • LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95

    Tarifvertrag: Tarifgeltung bei Versetzung außerhalb des Geltungsbereichs des

  • LAG Hamm, 09.10.2002 - 18 (2) Sa 900/02

    Zulässigkeit der Berufung, Beschwer des Berufungsklägers, Identität des

  • LAG Thüringen, 26.04.1999 - 8 Sa 691/98

    Arbeitsentgelt: Reisekostenvergütung - Monatliche Pauschale bei Straßenwärtern

  • LAG Hessen, 28.05.2002 - 7 Sa 1940/01

    Zahlung einer tariflichen Weihnachtszuwendung, die auch Voraussetzung der Zahlung

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 301/92

    Eingruppierung eines Anzeigenmontierers - Auslegung des normativen Teils eines

  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 254/95

    Anspruch auf Vergütung nach dem Entgeltniveau "M" METV

  • LAG Berlin, 20.09.1996 - 6 Sa 57/96

    Tarifvertragliche Eingruppierung und Gleichheitsgrundsatz; Rechtmäßigkeit einer

  • LAG Niedersachsen, 01.12.1994 - 7 Sa 1213/93

    Frühgeborenenstation eines Kreiskrankenhauses als Einheit für Intensivmedizin

  • LAG Hessen, 14.11.1994 - 16 Sa 683/94

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers in der Metallindustrie

  • LAG Niedersachsen, 04.05.1995 - 7 Sa 508/94

    Auslegung der Leistungsbestimmung bei Bezeichnung einer bislang als "Urlaubsgeld"

  • LAG Niedersachsen, 30.09.2002 - 11 TaBV 36/02

    Eingruppierung einer Telefonistin in einer privaten Krankenanstalt

  • ArbG Düsseldorf, 19.02.2013 - 2 Ca 2843/12

    Eingruppierung

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Rechtsprechung
   BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 566/91   

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BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 566/91 (https://dejure.org/1992,1841)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1992 - 4 AZR 566/91 (https://dejure.org/1992,1841)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1992 - 4 AZR 566/91 (https://dejure.org/1992,1841)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifvereinbarung für die beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) beschäftigten arbeitnehmerähnlichen Personen - Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei einer Verminderung der Tätigkeit um mehr als 50 % - Gleichstellung der dauerhaften Verminderung der Tätigkeit mit der ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Honoraranspruch eines arbeitnehmerähnlichen Redakteurs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 1008 (Ls.)
  • BB 1993, 76
  • afp 1993, 597
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 566/91
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 566/91
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 566/91
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 566/91
    Daher ist nach den Besonderheiten des vorliegenden Falles von einer Feststellungsklage eine prozeßwirtschaftlich sinnvolle Entscheidung zu erwarten (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG Urteil vom 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP Nr. 13 zu § 50 BAT).
  • BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 163/84

    Urlaub: Sonderurlaub eines türkischen Lehrers zur Ableitung des Wehrdienstes in

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 566/91
    Daher ist nach den Besonderheiten des vorliegenden Falles von einer Feststellungsklage eine prozeßwirtschaftlich sinnvolle Entscheidung zu erwarten (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG Urteil vom 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP Nr. 13 zu § 50 BAT).
  • BAG, 14.02.1979 - 5 AZR 490/77

    Klage - Feststellung eines Arbeitsverhältnisses - Einzelne Arbeitsbedingungen

    Auszug aus BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 566/91
    Der Statusantrag des Klägers konnte nicht unter die Bedingung gestellt werden, daß der Kläger auch mit seinem Feststellungsantrag hinsichtlich des Entgelts durchdringen werde (vgl. BAG Urteil vom 14. Februar 1979 - 5 AZR 490/77 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 314/98

    Annahmeverzug - arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkanstalt

    Dem steht die Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 1992 (- 4 AZR 566/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 21) nicht entgegen.
  • LAG Berlin, 24.05.2005 - 3 Sa 2534/04

    Versetzung zum Stellenpool; Beteiligung des Personalrats; Feststellungsinteresse

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Rechtsunwirksamkeit einer vom Arbeitgeber angeordneten Versetzungsmaßnahme im Rahmen einer Feststellungsklage zur Entscheidung gestellt werden (vgl. etwa BAG 1 AZR 658/97 vom 10.03.1998, NZA 98, 1242; BAG 1 AZR 47/95 vom 30. August 1995; NZA 96, 440; BAG 4 AZR 566/91 vom 23.09.1992; BAG 4 AZR 267/59 vom 20.01.1960, AP Nr. 8 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99

    Tarifvorrang bei Annahmeverzug

    Der bloße Fortbestand des Arbeitsverhältnisses sichert dem Mitarbeiter bei fehlendem Arbeitsanfall keine Vergütungsansprüche, so daß es einer ausdrücklichen Regelung bedurft hätte, wenn die Tarifvertragsparteien dem Arbeitnehmer bei dieser Sachlage für die Dauer der Kündigungsfrist Entgeltansprüche hätten sichern wollen (vgl. insoweit BAG 16. März 1999 - 9 AZR 314/98 - AP BGB § 615 Nr. 84; 23. September 1992 - 4 AZR 566/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 21 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 17).
  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 264/92

    Arbeitszeitverkürzung durch Freischichten

    Eine Leistungsklage auf Gewährung der dem Kläger bereits zustehenden Freischichten würde den Streit nicht erschöpfen, da der Antrag auch in die Zukunft gerichtet ist (vgl. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 566/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 12.04.1995 - 2 Sa 1859/94

    Anspruch auf Freischichten nach dem Bundesmanteltarifvertrag für die Mitarbeiter

    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mit berücksichtigt werden muß, weil nur daraus - und nicht aus den einzelnen Tarifnormen - auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und so nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhanges der Sinn und Zweck der Tarif normen zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 23.09.1992 - 4 AZR 566/91 - unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).
  • LAG Niedersachsen, 23.02.1993 - 13 Sa 1499/92

    Anspruch auf Sterbegeld aus einem Manteltarifvertrag; Verpflichtung zur

    Weiterhin abzustellen ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang und den Sinn und Zweck der Tarifnorm (z.B. BAG AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG vom 23.09.1992, 4 AZR 566/91 ).
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Rechtsprechung
   BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,857
BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90 (https://dejure.org/1992,857)
BAG, Entscheidung vom 22.09.1992 - 9 AZR 404/90 (https://dejure.org/1992,857)
BAG, Entscheidung vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/90 (https://dejure.org/1992,857)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Feststellungsantrag auf Bestehen eines vergangenen Rechtsverhältnisses

  • Der Betrieb

    ZPO § 256 Abs. 1, § 264 Nr. 2, Nr. 3; HGB § 75 c Abs. 1; BGB § 340, § 339 Satz 2
    Feststellungsantrag auf Bestehen eines vergangenen Rechtsverhältnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Feststellungsklage, Zulässigkeit Feststellungsklage, Feststellung eines Rechtsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 176
  • MDR 1993, 689
  • NZA 1993, 429
  • BB 1993, 76
  • DB 1993, 100
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.11.1966 - 3 AZR 203/66

    Klageänderung - Wettbewerbsabrede - Unterlassung des verbotenen Wettbewerbs -

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90
    Soweit der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts das Feststellungsinteresse in Fällen bejaht hat, in denen der Arbeitgeber nach Ablauf der Karenzzeit seinen Antrag im Revisionsverfahren von Unterlassung auf Feststellung umgestellt hatte (BAGE 19, 130, 144 = AP Nr. 1 zu § 268 ZPO; BAGE 22, 215, 218 = AP Nr. 10 zu § 75 b HGB; BAG Urteil vom 26. Januar 1973 - 3 AZR 233/72 - AP Nr. 4 zu § 75 HGB), ging es dort darum, dem Arbeitgeber eine Grundlage für spätere Ansprüche auf Schadenersatz zu verschaffen.

    In der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 28. November 1966 (BAGE 19, 130, 144 = AP Nr. 1 zu § 268 ZPO) ist nur über einen Antrag auf Unterlassung von Wettbewerb gestritten worden.

  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84

    Bezahlter Urlaub

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90
    Ist die Klage auf Feststellung des Bestehens eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur zulässig, wenn sich Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAGE 4, 114 = AP Nr. 1 zu § 20 MietSchG; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; BGHZ 27, 190, 196; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 49. Aufl., § 256 Anm. 3 D; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 47; MünchKomm-Lüke, ZPO, § 256 Rz 28).
  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57

    Lastenausgleichsprätendentenstreit

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90
    Ist die Klage auf Feststellung des Bestehens eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur zulässig, wenn sich Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAGE 4, 114 = AP Nr. 1 zu § 20 MietSchG; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; BGHZ 27, 190, 196; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 49. Aufl., § 256 Anm. 3 D; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 47; MünchKomm-Lüke, ZPO, § 256 Rz 28).
  • BAG, 26.01.1973 - 3 AZR 233/72

    Kündigung - Aufhebung des Arbeitsverhältnisses - Wettbewerbsverbot -

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90
    Soweit der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts das Feststellungsinteresse in Fällen bejaht hat, in denen der Arbeitgeber nach Ablauf der Karenzzeit seinen Antrag im Revisionsverfahren von Unterlassung auf Feststellung umgestellt hatte (BAGE 19, 130, 144 = AP Nr. 1 zu § 268 ZPO; BAGE 22, 215, 218 = AP Nr. 10 zu § 75 b HGB; BAG Urteil vom 26. Januar 1973 - 3 AZR 233/72 - AP Nr. 4 zu § 75 HGB), ging es dort darum, dem Arbeitgeber eine Grundlage für spätere Ansprüche auf Schadenersatz zu verschaffen.
  • BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Hochbesoldete -

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90
    Soweit der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts das Feststellungsinteresse in Fällen bejaht hat, in denen der Arbeitgeber nach Ablauf der Karenzzeit seinen Antrag im Revisionsverfahren von Unterlassung auf Feststellung umgestellt hatte (BAGE 19, 130, 144 = AP Nr. 1 zu § 268 ZPO; BAGE 22, 215, 218 = AP Nr. 10 zu § 75 b HGB; BAG Urteil vom 26. Januar 1973 - 3 AZR 233/72 - AP Nr. 4 zu § 75 HGB), ging es dort darum, dem Arbeitgeber eine Grundlage für spätere Ansprüche auf Schadenersatz zu verschaffen.
  • BAG, 20.05.1957 - 2 AZR 530/56

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Gesetzlich begründeter Anlaß - Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90
    Ist die Klage auf Feststellung des Bestehens eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur zulässig, wenn sich Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAGE 4, 114 = AP Nr. 1 zu § 20 MietSchG; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; BGHZ 27, 190, 196; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 49. Aufl., § 256 Anm. 3 D; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 47; MünchKomm-Lüke, ZPO, § 256 Rz 28).
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Wird die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAGE 4, 114 = AP Nr. 1 zu § 20 MietSchG; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; Senatsurteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/90 - AP Nr. 17 zu § 256 ZPO 1977; Senatsurteil vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - NZA 1993, 475).
  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 429/95

    Feststellungsinteresse bei vergangenem Rechtsverhältnis

    Wird die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAGE 4, 114 = AP Nr. 1 zu § 20 MietSchG; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; BAG Urteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/90 - AP Nr. 17 zu § 256 ZPO 1977; BAG Urteil vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - AP Nr. 19 zu § 256 ZPO 1977 = NZA 1993, 475; BAGE 74, 201 [BAG 21.09.1993 - 9 AZR 580/90] = AP Nr. 22 zu § 256 ZPO 1977; BAG Urteil vom 15. Februar 1995 - 7 AZR 230/94 - n.v.; jüngst BAG Urteil vom 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 473/90

    Sprachkurs als politische Weiterbildung

    Bei einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines vergangenen Rechtsverhältnisses ist das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse gegeben, soweit sich aus der Klage Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (Senatsurteil vom 22. September 1992, EzA § 256 ZPO Nr. 36 = NZA 1993, 429; BAG Urteil vom 4. September 1986 - 8 AZR 2/84 - EzBAT § 52 BAT Nr. 14).
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Rechtsprechung
   BAG, 09.09.1992 - 5 AZR 236/92   

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https://dejure.org/1992,2003
BAG, 09.09.1992 - 5 AZR 236/92 (https://dejure.org/1992,2003)
BAG, Entscheidung vom 09.09.1992 - 5 AZR 236/92 (https://dejure.org/1992,2003)
BAG, Entscheidung vom 09. September 1992 - 5 AZR 236/92 (https://dejure.org/1992,2003)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 161
  • NZA 1993, 1085
  • BB 1993, 76
  • DB 1993, 542
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 04.10.1978 - 5 AZR 886/77

    Laufend gewährte Anwesenheitsprämie - Arbeitsentgelt - Entgeltfortzahlung im

    Auszug aus BAG, 09.09.1992 - 5 AZR 236/92
    In allen Fällen ist jedoch nach seit langem gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Ermittlung der Anspruchshöhe davon auszugehen, daß der Angestellte diejenige Vergütung erhalten soll, die er verdient hätte, wenn er nicht an der Leistung der Dienste verhindert gewesen wäre; er soll nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt werden, als wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte (BAG Urteil vom 12. Oktober 1956 - 2 AZR 464/54 - AP Nr. 4 zu § 63 HGB; sowie aus neuerer Zeit Urteil vom 4. Oktober 1978 - 5 AZR 886/77 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu 3 a der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ferner Schmatz/Fischwasser/Geyer/Knorr, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., L 402; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., II. Teil Rz 87; Feichtinger, AR-Blattei, Krankheit III, Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfalle, E II 1).

    Dieser Gedanke, den der Gesetzgeber in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 LFZG für das Recht der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle niedergelegt hat ("Lohnausfallprinzip"), ist auch für die Berechnung der Gehaltshöhe im Krankheitsfalle für Angestellte maßgeblich, wie der Senat in dem erwähnten Urteil vom 4. Oktober 1978 klargestellt hat (AP Nr. 11 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu 3 a der Gründe).

  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 719/95

    Befristung wegen programmgestaltender Tätigkeit

    Soweit das Landesarbeitsgericht zu dem Ergebnis gelangt ist, daß der Nachtrag Nr. 1 zum ursprünglichen Arbeitsvertrag lediglich eine Ergänzung zu diesem Vertrag, nicht aber den Neuabschluß eines Arbeitsvertrages darstellt, beruht dies auf einer Auslegung des Nachtrags Nr. 1. Bei dieser vertraglichen Vereinbarung handelt es sich um einen nichttypischen, auf den Betrieb der beklagten Anstalt beschränkten Vertrag, dessen Auslegung revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Gericht der Tatsacheninstanz bei seiner Wertung Rechtsbegriffe verkannt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat, ob die Auslegung gegen Auslegungsnormen, Denkgesetze oder die Lebenserfahrung verstößt, oder ob sie widerspruchsvoll ist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur: Senatsurteil vom 18. August 1982 - 7 AZR 353/80 -, n.v., zu II 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 22. September 1992, BAGE 71, 164, 171 [BAG 09.09.1992 - 5 AZR 236/92] = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 613/98

    Weihnachtszuwendung bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit - Sachliche

    Bei dem Arbeitsvertrag der Parteien handelt es sich um einen untypischen Vertrag, dessen Auslegung nach ständiger Rechtsprechung in der Revisionsinstanz nur daraufhin zu überprüfen ist, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstoßen, ob eine gebotene Auslegung unterlassen wurde oder ob wesentliche Umstände des Falles bei der Auslegung nicht berücksichtigt worden sind (BAG 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 11; 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 33 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1; 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54; 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164 [BAG 09.09.1992 - 5 AZR 236/92]).
  • BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 81/99

    Wirksamkeit des Verzichts auf Leistung aus Sozialplan

    An diese lediglich beschränkt revisible Auslegung des atypischen Einzelvertrags ist das Bundesarbeitsgericht gebunden (st. Rspr. des BAG, zB Senatsurteil 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164 [BAG 09.09.1992 - 5 AZR 236/92], zu I 2 der Gründe).
  • LAG Hessen, 04.12.2002 - 6 Sa 338/02

    Zusage einer anrechnungsfreien übertariflichen Zulage; Anrechnung der

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  • BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 737/98

    Anspruch auf Vergütungsgruppenzulage - Änderung der Tätigkeit - Beschränkte

    Die damit vorgenommene Auslegung des Einzelvertrages ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar darauf, ob sie Verstöße gegen Denkgesetze, allgemeine Auslegungsregeln oder Erfahrungssätze enthält und ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (zB BAG 2. Juni 1987 - 3 AZR 626/85 - BAGE 55, 309, 314; BAG 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164, 171) [BAG 09.09.1992 - 5 AZR 236/92].
  • BAG, 27.06.1995 - 1 AZR 998/94

    Betriebrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen

    Der Senat hat dementsprechend die Grundsätze der Rechtsprechung des Großen Senats auch bei einer Tariflohnerhöhung angewandt, die durch den Wechsel einer Tarifgruppe nach Erreichen einer höheren Betriebszugehörigkeitsstufe bedingt war (Senatsurteil vom 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164 [BAG 09.09.1992 - 5 AZR 236/92] = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; vgl. zuletzt auch Senatsurteil vom 14. Februar 1995 - 1 AZR 565/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Hessen, 04.12.2002 - 6 Sa 953/02

    Anrechnung übertariflicher Zulagen auf das Arbeitsentgelt im Falle einer

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